Dysplasie-Sprechstunde / HPV-Diagnostik / Kolposkopie

Die Dysplasie-Sprechstunde ist eine Spezialsprechstunde für Frauen mit auffälligen Abstrichendes Gebärmutterhalses, die bei der Krebsvorsorgeuntersuchung festgestellt wurden. Im Rahmen dieser Sprechstunde können Zellveränderungen gezielt abgeklärt und chronische Infektionen und Hautveränderungen im Bereich des inneren Genitales und an der Vulva untersucht werden. Bei auffälligen Befunden wird ein Termin zur lupenmikroskopischen Untersuchung (Kolposkopie) und feingeweblicher Untersuchung (Biopsie) vereinbart.

Was versteht man unter Dysplasie?

Dysplasien sind Zellveränderungen, die das Aussehen, das Wachstumsmuster und die Ausreifung der Zellen betreffen. Gemeint ist die vermehrte Zellteilung atypischer Zellen, die nicht bösartig sind, aber Vorstufen für eine bösartige Erkrankung darstellen können. Sie werden daher auch als „Krebsvorstufen“ bezeichnet. Oftmals bilden sich dysplastische Zellveränderungen auch wieder zu normalen Zellen zurück, insbesondere wenn die körpereigene Immunabwehr ein auslösendes Virus bekämpft hat (HPV).

Dysplasien verursachen keine Beschwerden und werden daher in der Regel nicht selbst bemerkt. Sie können nur durch regelmäßige Krebsvorsorge entdeckt werden. Je nach Schweregrad der Veränderung können diese jedoch bei fehlender Vorsorge und Behandlung zu einem bösartigen Tumor entarten. Hier bei vergehen nach derzeitigem Wissen einige Jahre, bis aus einer Dysplasie ein bösartiger Tumor, also „Krebs“, entsteht.

Man unterscheidet allgemein drei Schweregrade in die, die Veränderungen vom Pathologen anhand einer Gewebeprobe eingeteilt werden. Nur eine Minderheit der Dysplasien wird zu einer bösartigen Erkrankung. Vor allem leichtgradige Veränderungen bilden sich zu einem hohen Prozentsatz spontan zurück. Hochgradige Vorstufen müssen in der Regel operativ entfernt werden.

Je nach Lokalisation der Veränderungen unterscheidet man:

  • Veränderungen am Gebärmutterhals: CIN = Cervikale Intraepitheliale Neoplasie
  • Erkrankungen der Vulva: VIN = Vulväre Intraepitheliale Neoplasie
  • Veränderungen der Scheidenhaut: VaiN = Vaginale Intraepitheliale Neoplasie

Wie kommt es zu einer Dysplasie? Welche sind die Risikofaktoren?

Dysplasien des Gebärmutterhalses werden durch die Infektion mit „High-Risk“ Humanen Papilloma Viren ausgelöst. Damit eine Infektion zu einem Karzinom werden kann, müssen weitere Ko-Faktoren vorhanden sein, die die Immunabwehr des Körpers beeinträchtigen. Welche das sind, wird heute in der Wissenschaft im Detail noch nicht voll verstanden. Dennoch zeigt sich oft, dass bei Patientinnen mit reduzierter Immunabwehr gehäuft Dysplasien auftreten. Eine reduzierte Immunabwehr kann durch Immunsuppression (Medikamente, HIV), Rauchen, genitale Infektionen (Herpes, Chlamydien) hervorgerufen werden. Eine hormonelle Kontrazeption („Pille“) verursacht keine Dysplasien.

Die Infektion mit Humanen Papillom Viren (HPV)

Die HPV-Infektion ist eine häufig vorkommende Infektion, die sexuell übertragen wird. Nur in den wenigsten Fällen führt sie zu einer Krebsentstehung. Eine HPV-Infektion ist also für sich alleine kein Anlass für Besorgnis und ungefährlich. Sie ist aber ein wichtiger Parameter in der Verlaufsbeobachtung auffälliger Befunde bei der Krebsvorsorge.  

Die Durchseuchung mit dem Virus ist sehr hoch, vor allem junge Frauen sind häufig betroffen. So sind bei circa 30 Prozent der Frauen HPV-Viren nachweisbar. Man schätzt, dass 70 – 80 Prozent der Frauen irgendwann in ihrem Leben eine HPV-Infektion erleben. Die Mehrzahl der Infektionen ist meist vorübergehend und ohne Krankheitssymptome.

Mittlerweile sind mehr als 100 HPV Serotypen des Virus bekannt, davon befallen mehr als 30 ausschließlich die äußere und innere Genitalregion. Um die vielen Virustypen zu unterscheiden, hat man sie nach ihrem Risikoprofil ein zwei Gruppen eingeteilt: eine „Low-Risk“ und eine „High-Risk“ Gruppe. Zur Low-Risk Gruppe gehören die Viren mit geringem Entartungspotential. Diese Typen verursachen z.B. die genitalen Feigwarzen (Condilomata accuminata – „Kondylome“). Dagegen sind die Viren der „High-Risk“- Gruppe in den Dysplasien und im Gebärmutterhalskrebs zu finden.

In 70 – 80 Prozent der Fälle gelingt es der körpereigenen Immunabwehr das Virus zu bekämpfen. Allerdings entwickeln bis zu 20 Prozent der Frauen mit einer „High Risk“ Infektion und Persistenz des Virus über 2-3 Jahre eine Krebsvorstufe. Auch diese Dysplasien können sich noch zurückbilden. Allerdings nimmt die Wahrscheinlichkeit hierfür mit dem Grad der Dysplasie, der Dauer und dem Alter der Patientin deutlich ab.

Die HPV-Impfung

Nach jahrzehntelanger Forschung wurden 2006 zwei Impfstoffe in Deutschland zugelassen. Damit stand erstmals eine Impfung gegen potentiell krebsauslösende Viren zur Verfügung.

Seit 2015 ist der aktuell empfohlene Impfstoff „Gardasil 9“ zugelassen. Dieser Impfstoff ist gegen 9 verschiedene Typen der humanen Papillomviren wirksam (Low Risk 6,11 und High Risk 16, 18, 31, 33, 45, 52 und 58)

Für die Zukunft verspricht sich die Wissenschaft hierdurch eine drastische Abnahme von Dysplasien und Zervixkarzinomen.

Die Impfung ist ausschließlich zur Prävention geeignet und nicht zur Therapie bereits bestehender Dysplasien. Da die Impfstoffe nur gegen die häufigsten HPV-Typen wirken, ersetzt die Impfung keinesfalls die weitere gynäkologische Krebsvorsorge.

Die Impfung sollte idealerweise vor dem ersten Geschlechtsverkehr erfolgen, aber sie ist auch später sehr wirksam – auch bei Erwachsenen und bei bereits stattgefundener HPV-Infektion.

Die gesetzliche Krankenversicherung in vielen Ländern übernimmt die Kosten der Impfung – in Spanien für Mädchen und Jungens zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr

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